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AGB

  1. Mit der Teilnahme an diesem Dienst erkennen Sie ausdrücklich unsere Geschäfts- und Nutzungsbedingungen an.
  2. Diese Bedingen gelten für die Tätigkeit des Vermittlungsdienstes Nordsee-Fewos als Vermittler von touristischen Leistungen. Eine vermittelnde Tätigkeit liegt vor, da der Vermittlungsdienst im Auftrage des Leistungsträger handelt und somit nicht Veranstalter im Sinne des § 651a(1) BGB ist. Der Gastaufnahmevertrag erfolgt direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast.
  3. Unmittelbarer Vertragspartner der vermittelten Leistung dem Kunden gegenüber ist der jeweilige Leistungsträger. Leistungsträger können sein: Hotel-und Gaststättenbetriebe, Vermieter von Ferienwohnungen/-häusern, Vermieter von Privatzimmern
  4. Nordsee-Fewos übermittelt Informationen. Für die Richtigkeit und die Rechtmäßigkeit der Angebote haftet allein der Leistungsträger. Die Objektbeschreibungen erfolgen nach Angaben der Leistungsträger. Nordsee-Fewos übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die vor, während oder nach einer Mietobjektvermittlung entstehen könnten.
  5. Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen uns oder unsere Erfüllungsgehilfen, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluß, falscher Beratung oder wegen Verletzung der Nachlieferungspflicht sind ausgeschlossen, es sei denn, ein Haftungsausschluß in den allgemeinen Geschäftsbedingungen wäre rechtlich nicht zulässig. In allen Fällen, in denen die Haftung in allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen, aber der Höhe nach beschränkt werden kann, ist die Haftung -auch für die Erfüllungsgehilfen- stets beschränkt auf den Preis, der über diesen Dienst gebuchten Ferienaufenthaltes.
  6. Als Nutzer erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zu gewerblichen Zwecken elektronisch gespeichert und unter Umständen weitergegeben werden.
  7. Alle Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Sie sind, soweit keine anderen Eigentumsvorbehalte greifen, Eigentum von Nordsee-Fewos. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Nordsee-Fewos gestattet.
  8. Insbesondere werden die Berichte als geistiges Eigentum betrachtet. Sie dürfen weder einzeln noch in der Gesamtheit auf anderen Internet-Seiten oder in anderen Medien publiziert werden. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Nordsee-Fewos gestattet.
  9. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Niebüll.
  10. Für alle auf unseren Seiten gelegten Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluß auf die Inhalte und auf die Gestaltung der gelinkten Seiten haben. Aus rechtlichen Gründen distanziereren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten der gelinkten Seiten auf unsere Internetpräsenz und machen uns diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Internetpräsenz angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns angemeldeten Banner und Links führen.
  11. Salvatorische Klausel: Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

Folgende Mietvertragsbestimmungen gelten für die Mietverträge

  1. Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter, für die Dauer der im Vertrag angegebenen Zeit geschlossen.
  2. Die Wohneinheit darf nur von der, im Vertrag angegebenen Anzahl Erwachsener und Kinder bewohnt werden. Haustiere müssen angemeldet und im Mietvertrag eingetragen sein. Sie bedürfen der Genehmigung des Vermieters. Nicht angemeldete Tier müssen aus dem Mietobjekt entfernt werden. Für Schäden und Verunreinigungen durch Haustiere in den Mietobjekten müssen die Halter in jedem Fall aufkommen. Eine geeignete Unterlage ist für das Tier mitzubringen. Haustiere dürfen auf dem Grundstück nicht frei herumlaufen. Sie sind von den Sandkästen fernzuhalten. Verunreinigungen sind zu vermeiden bzw. vom Halter des Tieres zu beseitigen.
  3. Der Mieter verpflichtet sich, Wohnung und Inventar mit größter Sorgfalt zu behandeln. Selbst oder von einem Mitbewohner verursachte Schäden müssen ersetzt werden.Dabei hat der Mieter die Beweispflicht des Nichtverschuldens.
  4. Der Mietpreis deckt die im Vertrag bzw. in der Preisliste näher aufgeführten Leistungen.
  5. Bei Mietvertragsabschluß (Reservierungsbestätigung) leistet der Mieter eine Anzahlung von 20 % des gesamten Mietpreises. Der Restbetrag von 80% wird 30 Tage vor Ankunft fällig, Extraleistungen, die vom Vermieter erbracht werden, sind spätestens bei Anreise zu zahlen. Der Mieter kann den Mietvertrag nur bis zum 90 Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn kündigen. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 26,00 EUR berechnet. Kündigt der Mieter in weniger als 90 Tagen vor Mietbeginn, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Erstattungen können durch den Vermieter nur gewährt werden, wenn das Appartement anderweitig vermietet werden kann. Als Kündigungstag gilt das Datum des Poststempels. In diesem Zusammenhang empfehlen wir Ihnen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskostenversicherung. Wir empfehlen Ihnen die ERGO Reiseversicherung, die wir für Sie verlinken in der Buchungsbestätigung.
  6. Sollte aufgrund besonderer Umstände die angemietete Wohnung belegt oder aufgrund eines Schadens gesperrt sein, erklärt sich der Mieter mit einer gleichwertigen Ersatzwohnung einverstanden. Ein finanzieller Anspruch an den Vermieter besteht nicht. Bei einer Buchungsdauer von mehr als 14 Nächten behalten wir uns vor, eine Zwischenreinigung des Mietobjekts durchzuführen und Ihnen die enstehenden Kosten, in Höhe der Endreinigung, zu berechnen.
  7. Sollten Sie bei Ihrer Ankunft Mängel wie etwa eine nicht zufriedenstellende Reinigung, fehlende Bettwäsche oder andere vermeidbare Umstände feststellen, ist dies bis spätestens 24 Stunden nach Anreise zu melden. Nur so können wir sicherstellen, dass schnellstmöglich Abhilfe geschaffen wird.
  8. Jeder Mieter bekommt zur angemieteten Wohnung die Schlüssel vom Vermieter ausgehändigt, oder über einen Schlüsselkasten. Bei Verlust eines Wohnungsschlüssels ist ein neues Schloß erforderlich und der Mieter zu Ersatzleistung verpflichtet.
  9. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, daß seine persönlichen Daten vom Vermieter oder vom Vermittler gespeichert werden.
  10. Punkt 9 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen rechtsunwirksam werden, so bleiben die übrigen Vertragsteile unverändert.
  11. Gerichtsstand ist Niebüll.